Wer wird gefördert?
Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 100 Beschäftigten. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern, in der das Vorhaben überwiegend durchgeführt wird.
Was wird gefördert?
Investitionen in Hard- und Software zur Einführung von Künstlicher Intelligenz. Der Fördergegenstand muss zum überwiegenden Teil selbstlernende Systeme betreffen. Zusätzlich können erforderliche Beratungsleistungen und die Schulung von Multiplikatoren gefördert werden.
Wie hoch ist die Zuwendung?
Nicht rückzahlbarer Zuschuss als De-minimis-Beihilfe: 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 50.000 Euro je Vorhaben. Unterhalb der Bagatellgrenze wird nicht gefördert: 15.000 Euro bis einschließlich 50 Beschäftigte, 20.000 Euro darüber. Innerhalb von drei Jahren höchstens ein Vorhaben je Unternehmen. Für 2026 und 2027 stehen 1,5 Millionen Euro bereit.