Workshop zur KI-Integration im Team

Fördermittel M-V

Fördermittel für die Anwendung von KI in Mecklenburg-Vorpommern

Seit dem 30. Juni 2026 gilt eine Landesrichtlinie zur Einführung von Künstlicher Intelligenz. Sie richtet sich an kleinere und mittlere Unternehmen mit Betriebsstätte in M-V. Ich setze solche Vorhaben um — den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Stelle, bevor die Arbeit beginnt.

  • 50 % Zuschuss der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • 50.000 € höchstens je Vorhaben
  • bis 100 Beschäftigte, Betriebsstätte in M-V
  • 2026–2027 1,5 Millionen Euro Landesmittel

Wer wird gefördert?

Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 100 Beschäftigten. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern, in der das Vorhaben überwiegend durchgeführt wird.

Was wird gefördert?

Investitionen in Hard- und Software zur Einführung von Künstlicher Intelligenz. Der Fördergegenstand muss zum überwiegenden Teil selbstlernende Systeme betreffen. Zusätzlich können erforderliche Beratungsleistungen und die Schulung von Multiplikatoren gefördert werden.

Wie hoch ist die Zuwendung?

Nicht rückzahlbarer Zuschuss als De-minimis-Beihilfe: 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 50.000 Euro je Vorhaben. Unterhalb der Bagatellgrenze wird nicht gefördert: 15.000 Euro bis einschließlich 50 Beschäftigte, 20.000 Euro darüber. Innerhalb von drei Jahren höchstens ein Vorhaben je Unternehmen. Für 2026 und 2027 stehen 1,5 Millionen Euro bereit.

Was das für die Arbeit mit mir heißt

Ich baue und trainiere Sprachmodelle, die lokal auf Ihrer Hardware laufen: Wissenssysteme, Kundenservice, Telefonie, interne Assistenten. Seminare für Führung und Teams sind als Schulung von Multiplikatoren denkbar. Hardware vor Ort, wenn das Modell im Haus bleiben soll. Ich vergebe keine Zuwendungen. Ich helfe, das Vorhaben fachlich so zu fassen, dass es zur Richtlinie passt, und setze die technische Arbeit um.

  • Eigene Sprachmodelle auf Ihrer Hardware, ohne fremde Cloud
  • Seminare und Schulung der Leute, die das im Betrieb weitergeben
  • Beratung, Schnittstellen und — wo nötig — die Rechner im Haus

Antrag und zuständige Stelle

Den elektronischen Antrag stellt das Unternehmen bei der TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH, Hagenower Straße 73, 19061 Schwerin. Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, nachdem der Antrag dort eingegangen ist. Der Projektzeitraum soll in der Regel 12 Monate betragen. Der Eigenanteil muss nachgewiesen werden.

TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH
Hagenower Straße 73
19061 Schwerin
0385 3993 165
info@tbi-mv.de

Wichtige Bedingungen

  • Antrag vor Vorhabenbeginn — sonst keine Förderung.
  • Überwiegend KI im Sinne selbstlernender Systeme.
  • Signifikante Verbesserung gegenüber den bisherigen Prozessen.
  • Betriebsstätte in M-V; Vorhaben überwiegend im Land.
  • Keine Kumulation mit anderen Beihilfen für dieselben Ausgaben.